Fußleistenpflicht für geschäftliche Emails
Ab sofort (seit 01.01.2007) müssen nicht nur Geschäftsbriefe sondern auch E-Mails die rechtlich relevanten Angaben des Betriebes führen. Hierfür soll die so genannte Fußzeile benutzt werden.
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Aktualisiert (Dienstag, den 12. Februar 2008 um 17:25 Uhr)
